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Geldwäsche

Die Anwälte der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München verteidigen Individualpersonen und Unternehmen gegen den Vorwurf von Geldwäsche und beraten präventiv zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anti Money Laundering Compliance.

Der Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB hat sich bei den Ermittlungsbehörden regelrecht zum Auffangdelikt entwickelt, seit nach dem neuen All Crimes Approach jeder Gegenstand Objekt einer Geldwäsche sein kann, der aus irgendeiner rechtswidrigen inländischen oder ausländischen Vortat herrührt. Da zudem eine leichtfertige Tatbegehung ausreichend ist, fällt den Ermittlungsbehörden der Tatnachweis einer Geldwäsche oftmals leichter als der Tatnachweis einer Vortat.

Daneben statuiert das Geldwäschegesetz für den Kreis der nach diesem Verpflichteten besondere Präventivmaßnahmen. Hierzu zählen insbesondere das Stellen einer Risikoanalyse und die Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen. Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN beraten sowohl zur Erstellung von Risikoanalysen als auch im Falle eines Geldwäscheverdachts.