Direkt zum Inhalt wechseln

Anwalt für Geldwäsche


Die Anwälte der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München verteidigen Individualpersonen und Unternehmen gegen den Vorwurf von Geldwäsche und beraten präventiv zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anti Money Laundering Compliance.

Was ist Geldwäsche?
Geldwäsche ist ein Prozess, bei dem illegal erworbene Gelder in einem System von Transaktionen so umgewälzt werden, dass deren ursprüngliche Herkunft verschleiert oder versteckt wird. Der Zweck ist es, das Aussehen zu erzeugen, dass das Geld aus legitimen Quellen stammt.
Dieser Vorgang ist illegal und wird oft in Verbindung mit organisiertem Verbrechen, Korruption und Steuerhinterziehung gefunden. Es ist ein wichtiger Faktor, der es kriminellen Organisationen ermöglicht, ihre illegalen Aktivitäten zu finanzieren und fortzusetzen.

Geldwäsche besteht in der Regel aus drei Schritten:

Schritt 1: Platzierung

Beschreibung
Platzierung bezieht sich auf den Prozess, bei dem illegales Geld erstmals in das legitime Finanzsystem eingeführt wird. Dies kann durch Banküberweisungen, Bareinzahlungen oder den Kauf von Anleihen und anderen Wertpapieren geschehen. Das Ziel der Platzierung ist es, die erste Spur des illegalen Geldes zu beseitigen.

Schritt 2: Verschleierung

Beschreibung
In diesem Schritt wird das Geld durch eine komplexe Sequenz von Banktransaktionen oder Transfers geführt. Die Verschleierung dient dazu, die Verbindung zwischen dem Geld und dem illegalen Akt, mit dem es verdient wurde, zu unterbrechen. Dies könnte durch die Verschiebung von Vermögenswerten in Offshore-Konten, den Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder den Kauf und Verkauf von Immobilien geschehen.

Schritt 3: Integration

Beschreibung
Die Integration ist der letzte Schritt in diesem Prozess. Das gewaschene Geld fließt hier zurück in das legale Finanzsystem und sieht dabei völlig legitim aus. Dies kann durch den Kauf von Luxusgütern, hochpreisigen Immobilien oder Investitionen in legale Geschäfte erfolgen. Es ist sehr schwierig, diese Transaktionen zu identifizieren und festzustellen, ob sie Teil einer Geldwäscheoperation sind.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche sind daher ein wichtiger Teil der Bemühungen zur Eindämmung illegaler Aktivitäten und zur Sicherung des Finanzsystems. Diese Maßnahmen umfassen strengere Bankvorschriften, verbesserte Überwachung von Finanztransaktionen und strengere Strafen für die Beteiligung an Geldwäscheaktivitäten.

Auch leichtfertige Geldwäsche ist Straftat

Der Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB hat sich bei den Ermittlungsbehörden allerdings regelrecht zum Auffangdelikt entwickelt, seit nach dem neuen All Crimes Approach jeder Gegenstand Objekt einer Geldwäsche sein kann, der aus irgendeiner rechtswidrigen inländischen oder ausländischen Vortat herrührt. Da zudem eine leichtfertige Tatbegehung ausreichend ist, fällt den Ermittlungsbehörden der Tatnachweis einer Geldwäsche oftmals leichter als der Tatnachweis einer Vortat.

Was ist leichtfertige Geldwäsche?
Leichtfertige Geldwäsche bezeichnet das Umgehen von legalen Finanzwegen, um Geld, dessen Herkunft illegal ist, in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen. Dabei wird vorsätzlich oder fahrlässig das Gesetz missachtet. Der Betreffende weiß von der illegalen Herkunft der Geldmittel und nimmt dennoch bewusst das Risiko einer Entdeckung in Kauf. Als Spezialisten im Strafrecht legen wir bei ECKSTEIN & KOLLEGEN besonders großen Wert darauf, Sie umfassend über die Konsequenzen von leichtfertiger Geldwäsche aufzuklären. Unterschätzen Sie nicht die strafrechtlichen Folgen, die eine Verwicklung in Geldwäsche nach sich ziehen kann.
Die meisten Menschen kennen den Begriff „Geldwäsche“ aus Krimis oder Nachrichten. In der Realität ist es allerdings ein hochkomplexes juristisches Thema, wofür Sie einen erfahrenen Anwalt benötigen. Ein versierter Anwalt für Geldwäsche kann Ihnen sowohl rechtlich als auch strategisch zur Seite stehen, um Ihre Interessen bestmöglich zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns bei ECKSTEIN & KOLLEGEN, Ihrer Anwaltskanzlei in München, für eine kompetente Beratung.

Beispiele für Geldwäsche
• Immobiliengeschäfte:

Geldwäscher erwerben Immobilien, um das illegal erworbene Geld in den legalen Geldkreislauf einfließen zu lassen. Insbesondere Luxusimmobilien in Städten mit hohen Immobilienpreisen sind dafür geeignet. Nach einer bestimmten Haltedauer wird die Immobilie dann wieder mit einem Gewinn verkauft und das Geld so „reingewaschen“.

• Kryptowährungen:
Die Anonymität, die Kryptowährungen bieten, zieht auch Geldwäscher an. Sie nutzen Kryptowährungen, um Geldtransfers zu verschleiern oder um das Geld in legale Währungen zu tauschen.

• Online-Auktionshäuser und Glücksspiel:
Auch Online-Auktionshäuser und Glücksspiel-Websites können als Plattformen für Geldwäsche genutzt werden. Kriminelle stellen dort scheinbar wertvolle Gegenstände zur Versteigerung ein und ersteigern diese dann selbst mit ihrem illegalen Geld. Beim Online-Glücksspiel könnten sie hohe Einsätze tätigen und das Geld dann als Gewinne wieder auszahlen lassen.

• Kunstmarkt:
Kunstwerke werden häufig als Mittel zur Geldwäsche eingesetzt. Schließlich ist es recht einfach, für Kunstwerke hohe Preise zu fordern und daraufhin den erzielten Preis als legal erwirtschafteten Gewinn darzustellen.
• Geistiges Eigentum:
Ein überraschendes Beispiel für Geldwäsche ist der Kauf von geistigem Eigentum. Es ist durchaus üblich, dass jemand ein patentiertes Produkt kauft und dabei illegales Geld einsetzt. Der Verkauf des Produkts zu einem stark erhöhten Preis wirkt dann wie ein legaler Unternehmensgewinn.

• Offshore-Konten und -Unternehmen:
Offshore-Konten und -Unternehmen sind eine bekannte Methode zur Geldwäsche. Hierbei wird Geld in einen anderen Rechtsraum überwiesen, in dem die Kontrolle und Regulierung weniger streng ist, und dann wieder als legales Kapital ausgezahlt.


Was passiert bei Verdacht auf Geldwäsche?
Bei dem Verdacht auf Geldwäsche werden umfassende Untersuchungen eingeleitet. Behörden wie das Bundeskriminalamt, die Steuerfahndung oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfassen und verfolgen entsprechende Fälle. Ein verdächtiger Vorgang ist jeder Sachverhalt, der Anzeichen für Handlungen zur Verschleierung der Herkunft illegal erworbener Gelder aufweist. Bei konkretem Geldwäscheverdacht wird ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet, was unter Umständen zu harten Sanktionen führen kann. Die möglichen Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen, je nach Schwere der Tat und ob es sich um Wiederholungstäter handelt.

Es ist wichtig, bei Verdacht auf Geldwäsche sofort professionelle Unterstützung zu suchen. ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München hat als Rechtsanwaltskanzlei für Geldwäsche Expertise im Bereich Geldwäsche und kann Sie in dieser schwierigen Situation unterstützen. Ein erfahrener Anwalt hilft dabei, den Fall zu prüfen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Zögern Sie nicht mit dem Wunsch nach Unterstützung. Bei Verdacht auf Geldwäsche ist der rechtzeitige Rat von einem Rechtsexperten unerlässlich. ECKSTEIN & KOLLEGEN steht Ihnen hierbei professionell und zuverlässig zur Seite.


Welche Strafen gibt es für Geldwäsche?
In Deutschland ist Geldwäsche eine Straftat, die mit harten Konsequenzen verbunden ist. Das Strafgesetzbuch (StGB) § 261 sagt, dass Geldwäsche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. In besonders schweren Fällen, z. B. bei Berufsmäßigkeit oder bei Bandenmäßigkeit, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.

Sowohl der Versuch, als auch die Vollendung der Geldwäscherei sind strafbar.
Ebenso kann es strafrechtliche Folgen haben, wenn Sie sich bewusst an der Geldwäsche beteiligen, beispielsweise durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Es ist äußerst ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Geldwäsche zu konsultieren, sollte der Verdacht einer Beteiligung an Geldwäsche vorliegen. Eine professionelle Rechtsberatung durch ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München kann helfen, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die Folgen einer Verurteilung zu minimieren. Die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN verfügt über umfassende Erfahrung in Sachen Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht und ist auf die Rechtsberatung in Fällen von Geldwäsche spezialisiert.


Wann wird man wegen Geldwäsche angezeigt?
Sie können dann wegen Geldwäsche angezeigt werden, wenn es begründete Vermutungen gibt, dass Sie finanzielle Transaktionen durchgeführt haben, um illegal erworbenes Geld zu “säubern” und dessen Herkunft zu verschleiern. Beispiele könnten große, auffällige Geldbewegungen sein oder die Übertragung von Beträgen auf Offshore-Konten. Die Involvierung in Geldwäsche-Vorgänge wird typischerweise durch Ermittlungsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft aufgedeckt und zur Anzeige gebracht. Bei begründetem Verdacht kann es zur Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens kommen.
Falls Sie sich mit dem Verdacht konfrontiert sehen, wegen Geldwäsche angezeigt zu werden, ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Ein spezialisierter Anwalt für Geldwäsche wie bei ECKSTEIN & KOLLEGEN kann Sie durch das komplexe Strafrecht navigieren und Ihnen helfen, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu gestalten und umzusetzen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Anzeige nicht automatisch zu einer Verurteilung führt. Mit dem richtigen juristischen Beistand können Sie Ihre Möglichkeiten optimieren und sich effektiv gegen die Vorwürfe verteidigen.


Wie lange dauern Ermittlungen bei Geldwäsche?
Die Dauer von Ermittlungen bei Geldwäsche ist sehr unterschiedlich. In manchen Fällen können die Ermittlungen innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, in anderen Fällen können sie sich über mehrere Jahre hinziehen. Faktoren wie die Menge des beteiligten Geldes, die Anzahl der betroffenen Personen, die Komplexität der verwendeten Geldwäschemethoden und die internationale Verflechtung der Handlungen können die Dauer der Ermittlungen erheblich beeinflussen.
Unsere Erfahrung als Geldwäsche-Anwälte bei ECKSTEIN & KOLLEGEN zeigt, dass diese Ermittlungen oft eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Ermittlungsbehörden Hunderte oder sogar Tausende von Banktransaktionen prüfen müssen, und das kann Zeit in Anspruch nehmen. Hinzu kommen oft noch die Schwierigkeiten, Zeugen zu finden und zu befragen, und die Notwendigkeit, internationale Rechtshilfeabkommen einzubeziehen, wenn die vorgeblichen Geldwäscheaktivitäten grenzüberschreitend sind.

Aber egal, wie kompliziert und zeitaufwändig die Ermittlungen auch sein mögen, Sie können sich darauf verlassen, dass ECKSTEIN & KOLLEGEN, Ihre Anwälte für Geldwäsche, Ihnen mit professioneller, sachlicher und seriöser Unterstützung zur Seite stehen. Unser Ziel ist es immer, den besten Ausgang für unsere Mandanten zu erzielen und den Ermittlungsprozess so effizient und stressfrei wie möglich zu gestalten.


Geldwäschegesetz: Rechtsanwälte helfen Ihnen bei Geldwäscheprävention
Daneben statuiert das Geldwäschegesetz (GwG) für den Kreis der nach diesem Verpflichteten besondere Maßnahmen zur Geldwäscheprävention. Hierzu zählen insbesondere das Stellen einer Risikoanalyse und die Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen. Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN beraten sowohl zur Erstellung von Risikoanalysen als auch im Falle eines Geldwäscheverdachts sowie präventiv und bei internen Untersuchungen.


Was soll durch das Geldwäschegesetz verhindert werden?

Durch das Geldwäschegesetz sollen vor allem zwei zentrale Punkte verhindert werden:

  1. Die Umwandlung von illegal erworbenem Vermögen in legales Vermögen.
  2. Die Finanzierung von terroristischen Aktivitäten oder organisiertem Verbrechen.

    Die Geldwäsche kann enorme gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden verursachen und trägt zur Stabilisierung krimineller und terroristischer Organisationen bei.
    In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass die Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz eine grundlegende Rolle bei der Verhinderung dieser Verbrechen spielen. Bei ECKSTEIN & KOLLEGEN, Ihrer Münchner Anwaltskanzlei für Geldwäsche, widmen wir uns insbesondere der umfassenden Beratung und Vertretung von Unternehmen und Einzelpersonen im Bereich Geldwäsche und Compliance.
    Eckstein & Kollegen verwenden bewährte Strategien und Techniken, um sicherzustellen, dass unsere Mandanten alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und mögliche Verstöße vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, die Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes zu erfüllen und mögliche Geldwäsche-Risiken erfolgreich zu managen. Durch unsere professionelle Beratung können Sie dank des Geldwäschegesetzes mögliche rechtliche Konsequenzen vermeiden.

    Wer ist zur Geldwäscheprävention verpflichtet?
    Die Verpflichtung zur Geldwäscheprävention in Deutschland ist weitreichend und betrifft viele Wirtschaftsakteure. Primär sind natürlich Banken und Finanzdienstleister in dieser Verpflichtung begriffen, aber das Geldwäschegesetz sieht auch andere Berufsgruppen in der Pflicht (§ 2 GwG). Auch wenn Sie es vielleicht nicht vermuten: Gebietsansässige Immobilienmakler, Händler für Edelmetalle und -steine, Steuerberater und Anwälte (Näheres zu Anwälten unter § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) fallen ebenfalls unter diese Anforderung. Sie sind alle verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem, die Identität ihrer Kunden festzustellen und verdächtige Transaktionen zu melden. Alle diese Berufsgruppen müssen auch ein internes Sicherheitssystem haben, das auf die Prävention von Geldwäsche ausgerichtet ist. Sie können sich sicher sein, dass wir als erfahrene Anwälte im Bereich Geldwäscherecht unseren Beitrag zur Geldwäscheprävention leisten. Bitte beachten Sie, dass für Nicht-Nachkommen der Pflicht zur Geldwäscheprävention erhebliche strafrechtliche Folgen drohen können, bis hin zu Haftstrafen. Sorgfalt ist also geboten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

    Bei Verdacht auf Geldwäsche Anwalt von ECKSTEIN & KOLLEGEN kontaktieren
    Sollten Sie mit dem ernsten Verdacht auf Geldwäsche konfrontiert werden, ist der erste Schritt der Kontakt zu Experten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Unsere erfahrenen Anwälte bei ECKSTEIN & KOLLEGEN bieten qualifizierten rechtlichen Beistand und Unterstützung in solch kritischen Situationen, mit dem Ziel, Ihre Rechte zu schützen und mögliche unangenehme Konsequenzen zu minimieren.
    Als anerkannte Spezialisten im Bereich der Geldwäscheprävention begleiten wir Sie kompetent durch das juristische Verfahren und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände.

    Vertrauen Sie auf das umfassende Know-how und die langjährige Erfahrung von ECKSTEIN & KOLLEGEN beim Umgang mit Geldwäschevorwürfen. Wenden Sie sich an uns, um die Verteidigung Ihrer Interessen in professionelle Hände zu legen.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie jetzt Kontakt auf: ECKSTEIN & KOLLEGEN sind für Sie da!
Kontakt aufnehmen


Häufig gestellte Fragen zu Geldwäsche (FAQ)

Was passiert bei einer Geldwäsche?

Bei der Geldwäsche handelt es sich um strafbare Praktiken, die dazu dienen, illegal erworbenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Der Zweck ist die Verschleierung der Herkunft des Geldes und dessen Integration in das reguläre Finanzsystem, um den Anschein von Legalität zu erwecken. Dies geschieht in drei Phasen: der Platzierung, Verschleierung und Integration.
Wird man des Verdachts der Geldwäsche beschuldigt, kann das weitreichende Folgen haben. In solch einem Fall benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt für Geldwäsche, um Ihre Rechte zu schützen. Als Anwaltskanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München sind wir spezialisiert auf Strafsachen inklusive Geldwäsche. Unser Team aus Rechtsanwälten wird Ihnen beistehen und kann Sie durch den komplexen rechtlichen Prozess führen.
Es ist wichtig, sich sofort an einen Experten zu wenden, da die Folgen einer Verurteilung wegen Geldwäsche gravierend sein können. Nicht nur drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen, es kann auch zu einem erheblichen Reputationsschaden kommen. Auch können Beschlagnahmungen von Vermögenswerten durch die Behörden durchgeführt werden. Suchen Sie daher rechtzeitig einen Anwalt für Geldwäsche aus unserer Kanzlei auf.

Welche drei Phasen der Geldwäsche gibt es?
In der Praxis des Geldwäsche-Strafrechts unterscheiden wir bei ECKSTEIN & KOLLEGEN in München gewöhnlich drei Phasen der Geldwäsche: Platzierung, Verschleierung und Integration. Die Platzierung ist der erste Schritt, bei dem illegal erworbene Gelder in das legale Finanzsystem eingespeist werden. Dies wird oft über Banken, Casinos oder andere Unternehmen mit großen Geldflüssen erreicht und ist häufig die riskanteste Phase, da hier am ehesten eine Entdeckung stattfinden kann. Die Verschleierung ist das Herzstück der Geldwäsche. Hierbei werden komplexe Transferwege genutzt, um den Ursprung der Gelder zu verschleiern und deren Rückverfolgung zu erschweren. Die finale Phase ist die Integration. Hierbei wird das nun ’saubere‘ Geld wieder in die legale Wirtschaft integriert. Es wird in legale Geschäfte investiert oder als legales Einkommen deklariert.
Ein erfahrener Geldwäsche-Anwalt kann hier hilfreich sein, um Verdachtsmomente zu prüfen oder sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Bei ECKSTEIN & KOLLEGEN stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Geldwäsche.

Welche Unternehmen fallen unter das Geldwäschegesetz?
Eine Vielzahl an Unternehmen und Institutionen sind durch das Geldwäschegesetz geregelt. Enthalten sind in erster Linie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wie Banken, Versicherungen oder Investmentfirmen. Doch auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler und Händler für Waren mit hohem Wert, etwa teuren Autos oder Kunstwerken, sind darin eingeschlossen. Ebenso unterliegen Notare, Anbieter von Glücksspielen und viele weitere Geschäftsbereiche dem Gesetz. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Unternehmen national oder international tätig sind oder ob es sich um öffentlich-rechtliche oder private Einrichtungen handelt. Bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz kann sofortige juristische Unterstützung durch einen erfahrenen Geldwäsche-Anwalt von großer Bedeutung sein. Unsere Anwaltskanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München kann Sie zuverlässig in dieser Angelegenheit vertreten und Sie bei der Einhaltung der geltenden Bestimmungen unterstützen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht abschließend sind und sich die genaue Definition der vom Gesetz geregelten Unternehmen je nach Gesetzesänderungen und Einzelfällen unterscheiden kann. Erfahrene Anwälte können Ihnen dabei helfen, Ihre Position richtig zu bestimmen.

Was ist Geldwäsche-Prävention?
Geldwäsche-Prävention nach dem deutschen Geldwäsche-Gesetz bezieht sich auf Maßnahmen, die darauf abzielen, die Nutzung des Finanzsystems für die Geldwäsche oder die Terrorismusfinanzierung zu verhindern oder zu erschweren. Das Geldwäschegesetz (GwG) legt spezifische Pflichten für Unternehmen und Personen fest, die in bestimmten Branchen tätig sind, insbesondere in der Finanzbranche.

Einige der Kernpunkte des Geldwäsche-Gesetzes in Deutschland sind:


Identifizierungspflicht: Finanzinstitute und andere betroffene Unternehmen müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen, insbesondere bei Transaktionen über bestimmte Schwellenwerte hinaus.
Sorgfaltspflichten: Diese umfassen die Überprüfung der Herkunft der Mittel, die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und das Feststellen des wirtschaftlich Berechtigten hinter einer Transaktion.
• Verdachtsmeldungen: Unternehmen sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten, an die zuständige Behörde – allgemein die Financial Intelligence Unit (FIU) eines Landes, in Deutschland entsprechend die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, zu melden.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten: Relevante Daten und Dokumentationen zu Kunden und Transaktionen müssen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.
• Interne Sicherungsmaßnahmen: Unternehmen müssen interne Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme einrichten, um das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu minimieren. Dazu gehören auch die Schulung der Mitarbeiter in diesen Bereichen.
Risikomanagement: Unternehmen müssen ein risikobasiertes Vorgehen anwenden, um Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern.
• Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Unternehmen unterliegen der Aufsicht und müssen mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, einschließlich der Bereitstellung von Informationen und der Einhaltung von Anweisungen.

Diese Maßnahmen dienen dazu, das Finanzsystem transparenter zu machen und die Möglichkeiten für kriminelle Aktivitäten zu verringern. Sie sind Teil eines umfassenderen internationalen Bestrebens zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.