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Frank Eckstein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Partner

Der Gründungspartner Herr Rechtsanwalt Frank Eckstein berät und vertritt Unternehmen und Führungskräfte, sowie deren Mitarbeiter, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Herr Rechtsanwalt Eckstein blickt auf eine mehr als 30jährige Berufserfahrung in diesem sehr spezialisierten Bereich zurück.
Die besondere Kompetenz liegt in der Verteidigung in der Hauptverhandlung, hier insbesondere in großen Umfangsverfahren wie Cum/Ex und Betrugsverfahren.

Herr Rechtsanwalt Eckstein verfügt über langjährige und umfassende Erfahrungen in der Compliance Beratung.

Werdegang

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster folgte das Referendariat beim Oberlandesgericht München. 1989 wurde Rechtsanwalt Eckstein zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen und ist seitdem bundesweit ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Hinzu kam 1997 die Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht. 1989 begann Rechtsanwalt Eckstein seine bundesweite Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der Kanzlei Bossi, Ufer, Brandl und Dr. Ziegert. 1993 gründete er als Namenspartner die Kanzlei Eckstein, Leitner & Prosotowitz in München. Mit Rechtsanwalt Leitner war Rechtsanwalt Eckstein bis 2011 in Sozietät verbunden.

Mit Beginn des Jahres 2012 gründete Rechtsanwalt Eckstein die Kanzlei Eckstein & Kollegen in München.

Rechtsanwalt Eckstein kann auf langjährige forensische Erfahrungen in allen Bereichen des Strafrechts zurückblicken, die heute die Grundlage für seine Verteidigungs- und Beratungstätigkeit auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts sind. Den Schwerpunkt bilden seit Jahren das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, hier insbesondere Korruptions-, Insolvenz- und Bankrottdelikte, Untreue- und Betrugstatbestände.

In den einschlägigen Focus Spezial Sonderausgaben zum Thema Recht wird die Kanzlei und Rechtsanwalt Eckstein selbst im Bereich Strafrecht seit Jahren als Top Anwalt in der Kategorie „Strafrecht“ genannt und überproportional häufig von Kollegen empfohlen. Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Eckstein und die Kanzlei im Bereich Wirtschaftsstrafrecht immer wieder in der Wirtschaftswoche als TOP Kanzlei/Anwalt gelistet. Auch im JUVE Handbuch, bei ‚brand eins‘ sowie Best Lawyers wird Rechtsanwalt Eckstein und die Kanzlei Eckstein & Kollegen immer wieder als eine der besten Kanzleien in Deutschland im Wirtschaftsstrafrecht gelistet.

Rechtsanwalt Eckstein ist seit 2017 bei der Rechtsanwaltskammer München Mitglied des Fachausschusses für Strafrecht und seit Juli 2021 dessen Vorsitzender.

Beratungssprachen: Deutsch und Englisch

  • 2020
    NStZ Jahrestagung: Streitgespräch: Die Hauptverhandlung in Wirtschaftsstrafsachen; mit Vorsitzendem Richter am OLG München Peter Noll
  • 2013
    Bayerischer Bauindustrieverband: Vortrag „Nachunternehmereinsatz in der Bauwirtschaft aus strafrechtlicher Sicht“.
  • 2009
    Deutsche AnwaltAkademie, Düsseldorf: Seminar „Strategien in der Strafverteidigung“ (www.anwaltakademie.de).
  • 2008
    Deutsche AnwaltAkademie, Hamburg: Seminar „Strategien in der Strafverteidigung“ (www.anwaltakademie.de).
  • 2007
    Deutsche AnwaltAkademie, Nürnberg: Seminar „Verteidigerstrategien aus Anwaltssicht“ (www.anwaltakademie.de).
  • 2020
    NStZ Editorial Dezember 2020: „Transparenz in der Hauptverhandlung“
  • 2017
    Die Einstellung des Verfahrens gem. §154/StPO im Rahmen einer Verständigung gem. § 257 c StPO „Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Beschuldigten und Gewährung angemessenen Rechtsschutzes“, NStZ 11/2017 S. 609ff
  • 2013
    Anmerkung zu OLG München, Beschluss v. 10.09.2013: „Menschenwürde verletzende Anordnung an den Angeklagten zur Feststellung seiner Verhandlungsfähigkeit“, StV 2014, S. 446ff. (mit RA und Fachanawalt für Strafrecht Dr. Jens Bosbach)
  • 2011
    „Strafbarkeit der Verwendung nicht zugelassener Ausgangsstoffe bei der Herstellung von Zytostatikarezepturen“, StraFo 2011, S. 344ff. (mit RA und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Christian Fröba und RA‘in und Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Isabel Häser).
  • 2003
    Anmerkung zu LG München I, Beschluss vom 18.11.2002, „Abtretungsverbot und Verrechnungsklausel bezüglich der Sicherheitsleistung“, StraFo 2003, S. 92.
  • 1998
    Anmerkung zu LG München II, Beschluss v. 03.08.1998, „Verrechnung einer Kaution mit Geldstrafe und Verfahrenskosten“, StV 1998, S. 554ff.