Frank Eckstein

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

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Eckstein & Kollegen - Frank Eckstein

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster folgte das Referendariat beim Oberlandesgericht München. 1989 wurde Frank Eckstein zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen und ist seitdem bundesweit ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Hinzu kam 1997 die Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht. 1989 begann Frank Eckstein seine bundesweite Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der Kanzlei Bossi, Ufer, Brandl und Dr. Ziegert. 1993 gründete er als Namenspartner die Kanzlei Eckstein, Leitner & Prosotowitz in München. Mit Rechtsanwalt Werner Leitner war Frank Eckstein in der Zeit von 1993 bis 2011 in Sozietät verbunden.

Mit Beginn des Jahres 2012 gründete Frank Eckstein die Kanzlei Eckstein & Kollegen in München.
Frank Eckstein kann auf langjährige forensische Erfahrungen in allen Bereichen des Strafrechts zurückblicken, die heute die Grundlage für seine Verteidigungs- und Beratungstätigkeit auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts sind. Den Schwerpunkt bilden seit Jahren das Wirtschaftsstrafrecht, hier insbesondere Korruptions-, Insolvenz- und Bankrottdelikte, Untreue- und Betrugstatbestände.

In den einschlägigen Focus Spezial Sonderausgaben zum Thema Recht wird Frank Eckstein im Bereich Strafrecht als Top Anwalt seit Jahren in der Kategorie „Strafrecht“ genannt und überproportional häufig von Kollegen empfohlen. Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Frank Eckstein im Bereich Wirtschaftsstrafrecht immer wieder in der Wirtschaftswoche als TOP Anwalt gelistet. Auch im JUVE Handbuch, bei brand eins sowie Best Lawyers wird Frank Eckstein und die Kanzlei Eckstein & Kollegen immer wieder als eine der besten Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht gelilstet.

Das Steuerstrafrecht und die Compliance-Beratung von Unternehmen runden die Vielseitigkeit Frank Ecksteins ab. Daneben kristallisierte sich in den letzten Jahren ein weiterer Schwerpunkt im Arztstrafrecht heraus. Hier werden Verfahren nicht nur bei Vorwürfen im Bereich von Falschbehandlungen bei Patienten sondern auch Fälle von Abrechnungsbetrug vertreten.

Rechtsanwalt Frank Eckstein ist seit 2017 bei der Rechtsanwaltskammer München Mitglied des Fachausschusses für Strafrecht und seit Juli 2021 dessen Vorsitzender.

Beratungssprachen: Deutsch und Englisch.

Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Frank Eckstein

Telefon: +49 (0) 89 41 11 99 60
Mail: eckstein@eckstein-kollegen.de