Dr. Jacob
Böhringer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Salary-Partner
Rechtsanwalt Dr. Jacob Böhringer verteidigt und vertritt deutsche und internationale Unternehmen, deren Mitarbeiter sowie Privatpersonen in strafrechtlichen Ermittlungs- und Bußgeldverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Verteidigung in Steuerstrafverfahren.
Dank seiner forensischen Erfahrung verfügt Dr. Böhringer über tiefgreifendes Verständnis komplexer Ermittlungsverfahren. Dabei verfolgt er stets das Ziel, Verfahren so diskret wie möglich zu beenden, um die Reputation und Interessen seiner Mandanten bestmöglich zu schützen.
Zudem verfügt Rechtsanwalt Dr. Böhringer über langjährige und fundierte Erfahrung bei der Organisation und Durchführung von internen Untersuchungen. Auf dieser Expertise basierend begleitet er Mandanten umfassend und strategisch bei internen Ermittlungen.
Ferner vertritt er durch Straftaten geschädigte Unternehmen bei der Wahrung ihrer Interessen.
Werdegang
Rechtsanwalt Dr. Böhringer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht und Strafprozessrecht.
Für seine Promotion wechselte Rechtsanwalt Dr. Böhringer an die Justus-Liebig-Universität Gießen und arbeitete dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Umweltstrafrecht (Herr Prof. Thomas Rotsch). Rechtsanwalt Dr. Böhringer promovierte zum Thema „Fahrlässige Mittäterschaft, ein Beitrag zum Verhältnis von Zurechnung und Beteiligung bei Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten“.
Rechtsanwalt Dr. Böhringer absolvierte sein Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München und arbeitete anschließend von Januar 2019 bis August 2022 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Noerr Partnergesellschaft mbH in München mit den Schwerpunkten Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Compliance & Internal Investigation.
Seit 01.09.2022 ist Rechtsanwalt Dr. Böhringer in der Kanzlei Eckstein & Kollegen tätig.
Beratungssprachen: Deutsch und Englisch
- 2023
Kommentierung zu § 24 LkSG (Bußgeldvorschriften) und zu § 22 LkSG (Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, gemeinsam mit Carsten Bringmann) in Schall/Theusinger/Pour Rafsendjani (Hrsg.), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, 2023 (i.E.) - 2022
Trade-based Money Laundering, in: GWuR 2022, S. 81, gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Pelz - 2019
Strafrechtliche Verantwortlichkeit für autonome Systeme, in: RAW 2019, S. 13 - 2018
Die Entwicklung eines Europäischen Sanktionsrechts am Beispiel der EU-Datenschutzgrundverordnung, in: Lewisch (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit, Jahrbuch 2018, S. 121, gemeinsam mit Dr. Martin Schorn - 2017
Fahrlässige Mittäterschaft, Ein Beitrag zum Verhältnis von Zurechnung und Beteiligung bei Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten, 2017 - 2012
Tax Compliance – Risikominimierung durch sanktionsbezogene Enthaftungsmaßnahmen, in: BB 2012, S. 1190, gemeinsam mit Dr. Hanno Kiesel
2025
Vortrag: ‚Umsatzbezogene Geldbußen – what else?!‘, am 10.04.2025, WisteV, Neue Tendenzen zur Sanktionierung von Compliance-Verstößen


