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Korruptionsdelikte

Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München beraten, verteidigen und vertreten Individualpersonen und Unternehmen im Bereich der Korruptionsdelikte.

Zu den Korruptionsdelikten gehören etwa die Amtsdelikte der Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sowie Auslandsbestechung; die Delikte der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; die Delikte der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; sowie die Delikte der Wählerbestechung und der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Im Bereich des Sports können zu den Korruptionsdelikten auch der Sportwettbetrug und die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben gehören. Außerdem kann die Vermögensabschöpfung auch für Korruptionsdelikte Bedeutung erlangen.

Insbesondere seit den späten 1990er Jahren ist die Verfolgung von Korruptionsdelikten vermehrt in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. Ähnliches gilt für die mediale Berichterstattung, die sich bekanntgewordenen Korruptionsvorwürfen zum Teil intensiv gewidmet hat.

Bei den Korruptionsdelikten kann die Abgrenzung von sozialadäquatem, erlaubtem und korruptivem, strafbarem Verhalten im Einzelnen erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

In den korruptionsstrafrechtlich relevanten Tätigkeitsbereichen ist es daher von wesentlicher Bedeutung, Systeme zu etablieren, die eine umfängliche Korruptionsprävention gewährleisten. Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN beraten bei der Etablierung solcher Systeme – etwa in Form von Anti-Korruptions-Richtlinien oder entsprechenden Compliance-Strukturen.

Im Fall der Erhebung eines Korruptionsvorwurfs kann neben der handelnden Person auch das Unternehmen dem Risiko der Verhängung einer empfindlichen Sanktion ausgesetzt sein etwa in Form von Geldbußen oder der Einziehung entsprechend erlangter Gewinne. Zudem werden in immer mehr Bundesländern Korruptionsregister geführt, in denen entsprechende Unternehmensverfehlungen eingetragen werden. Solche Einträge haben regelmäßig den Ausschluss des Unternehmens von öffentlichen Aufträgen zur Folge und können daher die wirtschaftliche Grundlage eines Unternehmens massiv beeinträchtigen. Im Blick zu behalten ist außerdem, dass eine mediale Berichterstattung zu einer erheblichen Rufschädigung führen kann. Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN können im Fall eines Korruptionsverdachts eine Verteidigung bieten, die alle diese Aspekte berücksichtigt.