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Straftaten in Zusammenhang mit Subventionen

Die Anwälte der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München beraten, verteidigen und vertreten Individualpersonen und Unternehmen gegen sämtliche Vorwürfe, die im Zusammenhang mit Subventionen entstehen können. In Betracht kommt dabei insbesondere der Vorwurf des Subventionsbetrugs. Der Tatbestand ist im Strafgesetzbuch gesondert geregelt (§ 264 StGB). Er wird durch das „Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen“ (Subventionsgesetz) ergänzt.

Betroffen von den Regelungen sind dabei grundsätzlich nur solche Subventionen, die der Förderung der Wirtschaft dienen. Hierunter fallen beispielsweise Investitionszulagen oder aber auch die der breiten Öffentlichkeit bekannten Corona-Soforthilfen.
Beim Subventionsbetrug findet eine Vorverlagerung der Strafbarkeit dergestalt statt, dass bereits ein Versuch, unberechtigte Gelder zu erhalten, indem falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verheimlicht werden, zu einer Strafbarkeit nach § 264 StGB führt. Unerheblich ist dabei, ob der Subventionsgeber die wahren Tatsachen bereits kannte oder ob es im weiteren Verlauf tatsächlich zu einer Subventionsgewährung kommt.

Immer größere Bedeutung kommt dem Tatbestand des Subventionsbetruges vor allem auch deshalb zu, weil von staatlicher Seite dazu übergegangen wurde, die Verantwortung für die Prüfung der Voraussetzungen für eine Subventionsgewährung mehr und mehr in die Hände der Begünstigten oder ihnen zuzurechnender sog. „prüfender Dritter“ (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu legen. Dies gilt insbesondere für Massensubventionen. Als prominentestes Beispiel dürften auch hier die Corona-Soforthilfen zu nennen sein.

Das Verfahren bis zur Auszahlung der Subventionen konnte auf diese Weise sicher deutlich beschleunigt werden. Andererseits geht eine Verlagerung der Prüfungsverantwortung für die Begünstigten sowie vor allem auch die prüfenden Dritten mit einer deutlich steigenden Rechtsunsicherheit einher. Neben dem Risiko einer Rückforderung der Mittel kann den Beteiligten insbesondere auch eine Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs drohen, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der bei der Antragstellung gemachten Angaben ergeben. In Anbetracht der Subventionshöhen und der erheblichen gesetzlichen Strafdrohung handelt es dabei um Risiken, die für die Betroffenen regelmäßig von existentieller Bedeutung sind.

Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN verteidigen in sämtlichen Verfahrensstadien gegen Vorwürfe im Kontext von Subventionen.