Rückgewinnungshilfe und Strafanzeige
Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München beraten und vertreten Unternehmen und Individualpersonen, die durch Vermögensstraftaten geschädigt wurden, bei der Wahrung ihrer Rechte.
Hierzu gehören das Erstatten von Strafanzeigen sowie die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens. Ebenfalls sind wir forensisch tätig und untersuchen Verdachtsmomente für Straftaten. Schließlich unterstützen wir Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.