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Kapitalmarktstrafrecht

Die Anwälte der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München verteidigen und vertreten Individualpersonen und Unternehmen im Bereich des Kapitalmarktstrafrechts.

Das Kapitalmarktstrafrecht wird durch diverse Gesetze geregelt – durch das Strafgesetzbuch (z.B. Kapitalanlagebetrug), das Börsengesetz (Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften), das Wertpapierhandelsgesetz (Insiderdelikte, Marktmanipulation), das Kreditwesengesetz (z.B. Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte) sowie das Aktiengesetz und das Handelsgesetzbuch (Bilanzdelikten).

Durch diese Gesetze sowie weitere Verordnungen wird der Kapitalmarkt engmaschig reguliert, wobei die einzelnen Vorschriften in Teilbereichen hochkomplex sein können. Die Missachtung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften ist in erheblichem Umfang straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich sanktioniert.

Mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besteht eine spezialisierte Behörde zur Überwachung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben, die eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.

Bei der Verteidigung kann sich aus der Komplexität der Regelungen in diesem Bereich die Chance ergeben, in einer frühen Phase des Verfahrens mit sachlich und rechtlich fundiertem Vortrag die Vorwürfe zu entkräften und auf diesem Wege eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN beraten sowohl Banken und andere Finanzdienstleister als auch Einzelpersonen, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit auf dem Kapitalmarkt mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden.