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Cybercrime und IT-Strafrecht

Die Anwälte der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München verteidigen gegen den Vorwurf von Straftaten im Zusammenhang mit Cybercrime und beraten Unternehmen, die Opfer von Cyberangriffen wurden. Zu den relevanten Tatbeständen des IT-Strafrechts gehören Computerbetrug, Ausspähen und Abfangen von Daten, Datenhehlerei oder Computersabotage. Gemeinsames Kriterium des IT-Strafrechts ist, dass die Delikte unter Nutzung von Informationstechnologie begangen werden. Neben Angriffen auf fremde Computersysteme oder Betrugstaten im Internet spielen Taten im Zusammenhang mit dem Darknet wie etwa Handel mit Betäubungsmittel oder verbotenen Waren eine große Rolle. Gerade in jüngster Zeit sind verschlüsselte Kommunikationsnetzwerke und Endgeräte (sogenannte Kryptohandys) wie Enrochats oder Sky ECC von besonderer Bedeutung. Entscheidend sind in diesen Bereichen die besonderen Kenntnisse der rechtlichen Vorschriften in einem sich ständig veränderten technischen Umfeld. Die Anwälte der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN sind in komplexen Verfahren mit Bezügen zum IT-Strafrecht ebenso erfahren, wie bei der Beratung von durch Cyberkriminalität geschädigten Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.