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Insolvenzstraftaten

Für die Verteidigung gegen den Vorwurf von Insolvenzstraftaten oder Insolvenzdelikte sind neben strafrechtlichem Fachwissen auch Kenntnisse im Insolvenzrecht und Zivilrecht unabdingbar. Ebenso unverzichtbar für die Erarbeitung der optimalen Verteidigungsstrategie sind jedoch betriebswirtschaftliches Know-how und ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. ECKSTEIN & KOLLEGEN erfüllen diese Anforderungen und können daher eine professionelle Verteidigung sicherstellen.

Wann Sie einen Anwalt brauchen

Ermittlungsbehörden: Wer ist betroffen?
In Unternehmenskrisen stehen gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft, insbesondere GmbH-Geschäftsführer, häufig im Fokus der Ermittlungsbehörden. Doch auch Gesellschafter können zur Verantwortung gezogen werden, etwa wenn sie bei einer führungslosen Gesellschaft und einem bestehenden Insolvenzgrund verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen. Neben dem Hauptvorwurf der Insolvenzverschleppung treten oft weitere Vorwürfe wie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder die Lohnsteuerhinterziehung auf. Diese typischen Begleitdelikte erfordern eine detaillierte Prüfung und eine durchdachte Verteidigungsstrategie.

Herausforderungen beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung
Die gesetzlichen Regelungen zur Insolvenzverschleppung erscheinen auf den ersten Blick klar, führen jedoch in der Praxis häufig zu rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Eine Insolvenz gilt als verschleppt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Wochen zwischen dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und der Antragstellung überschritten wird. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seinen fälligen Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen kann, während Überschuldung regelmäßig vorliegt, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Verteidigungschancen durch präzise rechtliche Prüfung
Diese beiden Insolvenzgründe sind durch rechtliche Vorgaben und gerichtliche Entscheidungen äußerst differenziert ausgestaltet. Genau hier ergeben sich häufig erfolgversprechende Verteidigungsansätze, da die präzise Bestimmung des Insolvenzzeitpunkts entscheidend für die Einhaltung der Insolvenzantragsfrist ist. Was auf den ersten Blick wie eine verspätete Antragstellung wirkt, kann sich bei sorgfältiger rechtlicher Prüfung als rechtzeitig erweisen.

Sanierungsbemühungen: Risiken und Entdeckungsgefahr
In vielen Fällen werden bei Sanierungsbemühungen rechtliche Bedenken hinsichtlich eines möglichen Insolvenzgrundes ignoriert, um die faktische Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise kann sich jedoch rächen, wenn die Sanierung scheitert, denn sämtliche Insolvenzakten werden automatisch von den Amtsgerichten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, um eine mögliche Insolvenzverschleppung zu prüfen. Das Risiko der Entdeckung ist daher erheblich.

Frühzeitige Beratung: Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen
Um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es ratsam, bereits während der Sanierungsbemühungen einen erfahrenen strafrechtlichen Berater einzubinden. Dies gilt nicht nur für Unternehmensverantwortliche, sondern auch für beratende Berufe wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich des Risikos eines späteren Beihilfevorwurfs bewusst sein sollten. Eine rechtzeitige und umfassende Beratung durch Experten wie die der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN kann helfen, diese Risiken zu minimieren und eine starke Verteidigung zu gewährleisten.

Ihre Interessen professionell geschützt
Mit einem erfahrenen Anwalt für Insolvenzstrafrecht an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen in schwierigen Zeiten umfassend geschützt sind – durch eine fundierte rechtliche Beratung und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Sollten Sie mit den komplexen Herausforderungen eines Insolvenzverfahrens und dabei Fragen rund um das Insolvenzstrafrecht konfrontiert sein, ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit Experten auf diesem Gebiet. Unsere erfahrenen Anwälte bei ECKSTEIN & KOLLEGEN stehen Ihnen mit qualifiziertem rechtlichem Beistand und umfassender Unterstützung in solch kritischen Situationen zur Seite, mit dem Ziel, Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für Ihre strafrechtliche Situation zu finden.

Als anerkannte Anwälte für Strafrecht auch im Bereich des Insolvenzrechts begleiten wir Sie kompetent durch das gesamte Verfahren und entwickeln eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Strategie, die alle relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. Vertrauen Sie auf das fundierte Fachwissen und die langjährige Erfahrung von ECKSTEIN & KOLLEGEN im Umgang mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Legen Sie die Wahrung Ihrer Interessen in professionelle Hände und profitieren Sie von unserer Expertise.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht suchen, stehen Ihnen die Rechtsanwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München gerne unter +49 89 41119960 oder kanzlei@eckstein-kollegen.de zur Verfügung.


HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU INSOLVENZRECHT (FAQ)

Was kostet ein Anwalt für Insolvenzrecht?

Die Kosten eines Anwaltes für Strafrecht können erste nach einem Erstgespräch festgelegt werden, da diese von dem Umfang des zu erwartenden Verfahrens abhängen.
Wir empfehlen, dass Sie sich mit ECKSTEIN & KOLLEGEN in Verbindung setzen und sich auch zu den möglich anfallenden Kosten beraten zu lassen, um einen genaueren Kostenüberblick basierend auf Ihrem speziellen Fall zu erhalten.

Für wen gilt das Insolvenzrecht?

Das neue Insolvenzrecht hat weitreichende Bedeutung für Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte, die täglich strategische Entscheidungen treffen. Es betrifft vor allem jene, die finanzielle Verpflichtungen eingehen und überwachen müssen. Personen in führenden Positionen, die für die wirtschaftliche Stabilität ihres Unternehmens verantwortlich sind, können von den Regelungen profitieren, welche auf die Sanierung der Unternehmen abzielen und neue Möglichkeiten der Restrukturierung bieten. Bei ECKSTEIN & KOLLEGEN in München finden Sie spezialisierte Anwälte, die durch ihre profunde Expertise im Wirtschaftsrecht umfassende Beratung und Prävention in Hinsicht auf alle strafrechtlichen Fragestellungen bieten. Verhindern Sie negative Konsequenzen durch rechtzeitige Maßnahmen und sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens.