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Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ ist gesetzlich nicht definiert. Er ist vielmehr eine Sammelbezeichnung für die Erscheinungsformen des Strafrechts, die ihren Ausgangspunkt in der wirtschaftlichen Betätigung einer Person oder eines Unternehmens haben. Die Erscheinungsformen des Wirtschaftsstrafrechts sind damit so vielfältig wie die Wirtschaft selbst.

Das Spektrum reicht – ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung – von Betrug und Untreue über Steuer-, Unternehmens-, Arzt-, Apotheken-, Umwelt-, Insolvenz-, Bilanz- und Korruptionsstrafrecht bis hin zu Bank- und Kapitalmarktstrafrecht, Außenwirtschaftsstrafrecht und dem Kartellordnungswidrigkeitenrecht. Gemeinsam ist den Sachverhalten in aller Regel die hohe Komplexität, die sich in einem entsprechend umfangreichen Aktenvolumen niederschlägt.

Die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München ist in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts tätig. Wir beraten bereits im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen und prüfen diese präventiv auf mögliche strafrechtliche Risiken. Ferner beraten und verteidigen wir Einzelpersonen in allen Phasen des Strafverfahrens. Auch nehmen wir in solchen Verfahren als Unternehmensanwalt die Interessen der betroffenen Gesellschaft wahr, etwa zur Abwehr von Bußgeldern sowie durch die Koordination der Verteidigung bei Verfahren gegen mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens. Ebenso vertritt die Kanzlei Eckstein & Kollegen aus München Mitarbeiter als Zeugenbeistand in behördlichen oder gerichtlichen Untersuchungsverfahren, aber auch bei internen Untersuchungen.

Unternehmerisches Handeln ist zwangsläufig auf die Zukunft gerichtet und damit per se mit Unwägbarkeiten und dem Risiko des Scheiterns behaftet. Hinzu kommt, dass die immer weitergehende Verrechtlichung der Gesellschaft auch und gerade am Wirtschaftsleben nicht vorbeigegangen ist. Gerade in den letzten Jahren ist die gesetzgeberische Tendenz unverkennbar, tatsächlichen oder vermeintlichen Missständen mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts zu begegnen. Ob dies in allen Fällen sinnvoll und zielführend ist, lässt sich mit guten Gründen bezweifeln. Als Faktum muss indes festgestellt werden, dass jede Art von unternehmerischer Tätigkeit inzwischen flächendeckend in kaum noch überschaubarer Weise mit unzähligen Geboten und Verboten durchzogen ist. Der Unternehmer leistet unter diesen Rahmenbedingungen gefahrgeneigte Arbeit.

Zudem haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Zurückhaltung gegenüber wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten völlig abgelegt. Öffentlichkeitswirksame Durchsuchungen bei international tätigen Gesellschaften und Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Unternehmensleitung gehören heute zum Alltag. Auch die Unternehmen selbst stehen heute im Fokus des Behördeninteresses. Bußgelder und Gewinnabschöpfungsmaßnahmen in Millionenhöhe belegen dies.

Neben den unter „Rechtsgebieten“ beschriebenen Themen ist die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München auch in folgenden weiteren Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts tätig:

Aktienstrafrecht
Außenwirtschaftsstrafrecht (AWG Verstöße)
Bankenstrafrecht
Betriebsunfälle
Daten- und Datennetzdelikte
Lebensmittelstrafrecht
Marken- und Urheberstrafrecht
Umweltstrafrecht
Zollstrafrecht