JUVE Artikel 25.03.2021
Verteidigung im Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger „nicht ordnungsgemäß geladen“
Am Landgericht Wiesbaden hat heute ein weiterer Prozess zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Cum-Ex-Aktiendeals begonnen. Die Justiz verhandelt über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Anwalt Dr. Hanno Berger und zwei ehemalige Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank (Az. 6 KLs – 1111 Js 27125/12). Berger, der als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte gilt, erschien nicht zum Auftakt.
Der heutige Prozesstag in der Leichtbauhalle am Wiesbadener Stadtrand dauerte für Bergers Anwälte, Kai Schaffelhuber und Sebastian Gaßmann, ganze neun Minuten. Dann war klar: Das Verfahren gegen ihren Mandanten Dr. Hanno Berger wird abgetrennt. Zur Verhandlung war der 70-Jährige nicht erschienen. Die Begründung für seine Abwesenheit zu verlesen, ging schnell: Ihr Mandant sei nicht ordnungsgemäß zum Verfahren geladen worden, las Gaßmann in seiner Begründung vor. Berger lebe in der Schweiz, wo ihm das Poststück am 15. März zugestellt worden sei. Mit Haftandrohung, sollte er nicht erscheinen. Dieses Recht, so Gaßmann, stünde Deutschland in der Schweiz aber gar nicht zu. Darüber hinaus sei der Mandant „hospitalisiert“, also im Krankenhaus, ein entsprechender Beleg würde folgen.