Criminal Due Diligence

Bei einem Unternehmenskauf werden für den Käufer routinemäßig durch spezialisierte Zivilrechtsanwälte die wertbeeinflussenden Faktoren der Zielgesellschaft im Rahmen einer Legal Due Diligence überprüft. Auch strafrechtlich relevantes Fehlverhalten durch das bisherige Management oder die Alteigentümer können indes den Wert eines Unternehmens ganz erheblich beeinflussen. Dieses mögliche strafrechtliche Fehlverhalten wird bei einer Criminal Due Diligence geprüft.

So können beispielsweise Forderungen der Sozialkassen oder des Fiskus aus der Hinterziehung und Nichtabführung von Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer durch die damit verbundenen – verzinslichen – Nachzahlungsansprüche die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens aushöhlen. Gleiches gilt für unentdeckte Bestechungsfälle, die nach dem Vollzug des Erwerbsvorgangs durch Rufschädigung, Verteidigungsaufwendungen, Schadensersatzforderungen von Geschäftspartnern sowie behördlichen Gewinnabschöpfungsmaßnahmen und Unternehmensgeldbußen die Transaktion zum Verlustgeschäft machen können.

Im heutigen rechtlichen Umfeld sollte daher auch die Durchleuchtung der Zielgesellschaft unter strafrechtlichen Aspekten Gegenstand und Bestandteil einer ordnungsgemäßen Legal Due Diligence sein. ECKSTEIN & KOLLEGEN können hier ihre strafrechtliche Expertise einbringen und als Bestandteil eines Beraterteams die Transaktion durch die Erfassung und Bewertung strafrechtlicher Risiken unterstützen.