„Compliance“ bedeutet schlicht „Einhaltung von Regeln“. Im strafrechtlichen Kontext bezeichnet der Begriff die Summe aller organisatorischen Vorkehrungen, die das gesetzeskonforme Agieren eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter bei allen geschäftlichen Aktivitäten sicherstellen sollen.
Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber haben die Compliance-Anforderungen in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft. Das Fehlverhalten von Mitarbeitern kann daher empfindliche Geldbußen für das Unternehmen zur Folge haben. Ebenso können hieraus erhebliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte erwachsen, sofern im Unternehmen keine zureichenden Vorkehrungen zur Verhinderung verbotswidriger Verhaltensweisen getroffen wurden. Zudem droht – wie gerade die jüngere Vergangenheit bewiesen hat – eine erhebliche Rufschädigung durch öffentlichkeitswirksame Strafverfahren. Compliance ist daher nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
Wie kann man Compliance-Risiken minimieren?
Das rechtlich erforderliche Maß an Compliance-Anstrengungen lässt sich nicht abstrakt bestimmen. Die konkrete Compliance-Organisation und der mit ihr verbundene Ressourceneinsatz muss in Ansehung der bestehenden Compliance-Risiken und damit individuell entwickelt werden. Denn jede Branche hat ihr eigenes Risikoprofil und es versteht sich von selbst, dass sich die personelle und organisatorische Ausgestaltung von Compliance-Strukturen in einem international tätigen Konzern von der einer familiengeführten Gesellschaft unterscheidet. Compliance verträgt daher keine standardisierten Rezepte, sondern verlangt Maßarbeit.
Alle Anwälte bei ECKSTEIN & KOLLEGEN sind Spezialisten auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Aus unserer Verteidigertätigkeit kennen wir die strafrechtlichen Fallstricke, aber auch die vielfältigen Zwänge unternehmerischer Tätigkeit. Mit diesem Praxiswissen unterstützen wir Unternehmen bei der Analyse bestehender Compliance-Risiken und beraten bei der Entwicklung von Compliance-Strukturen und ihrer Implementierung in die geschäftlichen Prozesse. Ferner begleiten wir die Einrichtung von Mechanismen zur laufenden Kontrolle und Evaluation der getroffenen Compliance-Maßnahmen. Ebenso übernehmen wir die Entwicklung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter des Unternehmens.
In bestimmten Fällen kann die Einrichtung einer Whistle-Blower-Hotline oder die Schaffung eines externen Ombudsmanns für die Meldung von Verdachtsfällen durch Mitarbeiter des Unternehmens sinnvoll sein. Auch hierzu stehen wir bei Bedarf zur Verfügung.