Bankstrafrecht und Kapitalmarktstrafrecht

Die Bankenkrisen der jüngeren Vergangenheit haben sowohl Banken als auch deren Führungsebene verstärkt in das Interesse von Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden gerückt. Durch die daraus entstandenen Strafverfahren haben sich die Begriffe Bankstrafrecht und Kapitalmarktstrafrecht etabliert.

Welche Sachverhalte beinhaltet das Bankstrafrecht?

Ein typischer Fall betrifft die Vergabe von Krediten. Diese sind notwendigerweise risikobehaftet, weil sie auf der Basis von Zukunftserwartungen getroffen werden, die sich im Nachhinein als unzutreffend erweisen können. Bei Kreditausfällen und vergleichbaren Verlusten wird immer häufiger behördenseitig überprüft, ob bei der Ausgangsentscheidung allen rechtlichen Informationsbeschaffungs- und Risikoabwägungspflichten nachgekommen wurde. Hieraus können sich für Vorstände und Aufsichtsräte von Kreditinstituten strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Untreue entwickeln, die ein beträchtliches Risikopotenzial beinhalten.

Warum eine strafrechtliche Verteidigung für Bankwesen und Kapitalmarkt?

Das Bankwesen und der Kapitalmarkt sind durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen engmaschig reguliert. Diese Regelungen sind in Teilbereichen hochgradig komplex und ihre Missachtung ist großflächig mit Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeitstatbeständen sanktioniert. Zudem existiert mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine spezialisierte Behörde zur Überwachung dieser Vorgaben, die sehr eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet. Ein klassischer Bereich dieser Überwachung ist die Kontrolle des Wertpapiermarktes zur Aufdeckung sog. Insidergeschäfte, bei denen die Täter einen zeitlichen Informationsvorsprung rechtswidrig ausnutzen, um am Markt Gewinne zu realisieren. Die Tätigkeit der BaFin reicht jedoch weit über diesen Bereich hinaus und umfasst die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Pflichten, die sich etwa aus dem KWG, dem WpHG oder dem GwG ergeben.

Aus der Komplexität der Regelungen in diesem Bereich ergibt sich bei der Verteidigung im Bankstrafrecht die Chance, in einer frühen Phase des Verfahrens mit rechtlich fundiertem Sachvortrag die Vorwürfe zu entkräften und auf diesem Wege eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. ECKSTEIN & KOLLEGEN beraten sowohl Banken und andere Finanzdienstleister als auch Einzelpersonen, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit in diesen Bereichen mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden.