Der Betrieb einer Apotheke ist unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen mit erheblichen strafrechtlichen Risiken durchzogen. Aus dem Arzneimittelrecht ergeben sich insbesondere zwei Risikofelder. Zum einen sind Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln aus Gründen des Gesundheitsschutzes strengsten Regelungen unterworfen, die in weitem Umfang straf- oder bußgeldbewehrt sind.
Zum anderen ändern sich durch die hektischen Aktivitäten der Gesundheitspolitik in schwindelerregendem Takt die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Abrechnung von Medikamentenabgaben an Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung. Fehler an dieser Stelle können rasch zu Betrugsvorwürfen führen und in entsprechende Ermittlungsverfahren münden.
In der jüngeren Vergangenheit haben sich insbesondere die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sowie der Import von Fertigarzneimitteln aus dem Ausland und deren Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen als hochgradig risikobehaftet erwiesen. Die in diesem Zusammenhang erhobenen Betrugsvorwürfe erhalten ihre besondere Brisanz aus dem Umstand, dass die Rechtsprechung im Apothekenstrafrecht in bestimmten Konstellationen den strafrechtlich relevanten Schaden nicht in der Differenz zwischen dem abgerechneten und dem rechtlich zutreffenden Preis, sondern in dem kompletten vereinnahmen Abrechnungspreis erblickt. Auf dieser Basis können darauf bezogene Regressforderungen, die seitens der Krankenkassen erhoben werden und ein Strafverfahren zusätzlich belasten, rasch einen existenzbedrohenden Umfang erreichen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass im Falle einer Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs schon bei einer nur „moderaten“ Strafe der Verlust der Apothekenbetriebserlaubnis und der Approbation droht.
Einer der Schwerpunkte unserer Arbeit bildet das gesamte Medizinstrafrecht. ECKSTEIN & KOLLEGEN beraten und verteidigen Apotheker in allen Stadien des Strafverfahrens; ebenso sind wir in der strafrechtlichen Präventivberatung von Apothekern tätig. Wir verfügen über ein Netzwerk an Kollegen, die als Spezialisten im Abrechnungs-, Berufs- und Apothekenstrafrecht ausgewiesen sind und die wir im Bedarfsfall zur Gewährleistung einer optimalen Beratung und Verteidigung in unser Team einbinden können. Ebenso arbeiten wir vertrauensvoll mit bereits mandatierten Kollegen dieser Fachrichtungen zusammen.