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Medizin- und Pharmastrafrecht

Die Anwälte der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München beraten, verteidigen und vertreten sowohl Individualpersonen als auch Unternehmen im Bereich des Medizin- und Pharmastrafrechts.

Medizinstrafrecht

Medizinstrafrecht erfasst zum einen den Bereich der eigentlichen ärztlichen Behandlung und damit über ärztliche Behandlungsfehler etwa vorsätzliche und fahrlässige Tötungs- und Körperverletzungsdelikte sowie unterlassene Hilfeleistung; außerdem erfasst es etwa die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittel und Arzneimittelgesetz. Daneben unterfällt dem Medizinstrafrecht zum anderen auch der wirtschaftliche Bereich des Gesundheitswesens und damit etwa der Abrechnungsbetrug, die Vertragsarztuntreue sowie Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen. Zu beachten ist schließlich auch, dass die Verurteilung wegen entsprechender Taten zum Verlust der Approbation führen kann und dass gegen die betroffene Person erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzforderungen erhoben werden können.

Die Verfolgung von Arztstrafsachen hat in jüngerer Zeit enorm zugenommen. Manche Bundesländer haben zur Bekämpfung insbesondere von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) besondere Ermittlungseinheiten gegründet, die in fast allen Fällen bei den Generalstaatsanwaltschaften angesiedelt sind (in Bayern: ZKG bei der GenStA Nürnberg).

Bei der rechtlichen Beurteilung, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt und ob sich aus einem solchen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ergibt, sind viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN können hier eine sachkundige Verteidigung anbieten. Da die im Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse häufig zum Ausgangpunkt zivilrechtlicher Schadensersatzforderungen genommen werden, sind bei der Verteidigung gegen medizinstrafrechtliche Vorwürfe stets die verschiedenen rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Die Vertretung durch die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN erfolgt in derartigen Fällen deshalb grundsätzlich in enger Abstimmung mit der anwaltlichen Vertretung im Zivilverfahren.

Der wirtschaftlich ausgerichtete Teilbereich des Medizinstrafrechts ist durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften differenziert reguliert – z.B. das gesamte ärztliche Abrechnungswesen. Diese umfassende Regulierung kann im Einzelfall dazu führen, dass mehrere rechtliche Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung gegeben sind. Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN verfügen auch in diesem Teilbereich des Medizinstrafrechts über umfangreiche Expertise und können daher eine sachlich fundierte Verteidigung in jedem Verfahrensstadium anbieten.

Pharmastrafrecht

Das Recht der Apotheken wird durch eine Vielzahl von nationalen und europäischen Vorschriften geregelt. Hierbei enthalten zahlreiche Vorschriften Sanktionsandrohungen für bestimmte Verhaltensweisen in Form von Strafen und Bußgeldern. Bei der Abgabe von schädlichen Arzneimitteln kann es etwa zu Tötungs- und Körperverletzungsdelikten oder einer gemeingefährlichen Vergiftung kommen. Gegenüber Endabnehmern und Krankenkassen kann es zu Betrugsdelikten kommen. Gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen außerdem zu Untreuedelikten. Von Bedeutung sein kann ferner die Verletzung von Privatgeheimnissen und die Begehung von Korruptionsdelikten im Gesundheitswesen. Schließlich kommen etwa Verstöße gegen das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Heilmittelwerbegesetz oder das Betäubungsmittelgesetz in Betracht. Ähnlich wie im Medizinstrafrecht ist auch bei Vorwürfen aus diesem Deliktsbereich zu beachten, dass die Verurteilung wegen entsprechender Taten zum Verlust der Approbation und der Betriebserlaubnis führen kann und dass gegen die betroffene Person erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzforderungen erhoben werden können.

Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN verteidigen auch im Bereich des Apothekenrechts in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens. Darüber hinaus beraten sie präventiv zu den Anforderungen an eine auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Compliance-Struktur.